Vorteile der Halogen-Infrarotheizstrahler gegenüber Gasheizstrahlern und anderen Systemen

  • Universelle Montage und Positionierung - Infrarotstrahler können an Wänden, Decken, Masten, Schirmen oder auch mobil an Standaufstellungen bedarfsgerecht eingesetzt und mühelos montiert werden.
  • Vielfältige Steuerungsmöglichkeiten - durch Fernbedienungen, Bewegungssensoren, Zeitschalter und Dimmer.
  • Sicherheit - kein Sicherheitsrisiko durch defekte Gasflaschen oder -leitungen.
  • Keine direkten Emissionen - bei Verbrennung von Gasen (z. B. Propan) entstehen lebensgefährliches Kohlenmonoxid (CO)sowie umweltbelastendes Kohlendioxid (CO2). Ein Betrieb in geschlossenen Räumen ist nicht zulässig.
  • Geringe Betriebskosten - etwa 45% niedriger im Verhältnis zu vergleichbaren Gasheiz-geräten.
  • Hoher Wirkungsgrad - über 90% der eingesetzten Energie wird in Wärme umgesetzt.
  • Direkte Erwärmung von Körpern - Halogen-Infrarotstrahler mit kurzwelligem Anteil erwärmen die Umgebungsluft nur zu einem geringen Teil. Die Energie wird bis zu etwa 90% in Wärme umgewandelt, wenn sie auf Gegenstände oder Körper auftrifft. Gasheizstrahler dagegen heizen ungerichtet über 360 Grad vorwiegend die Luft.
  • Kein Wärmeverlust - durch die direkte Erwärmung von Körpern wird die Wärme durch Luftbewegungen kaum beeinflusst. Geräte mit herkömmlicher Technik erwärmen in erster Linie die Luft, welche sich im Außenbereich meist verflüchtigt.
  • Sofortige Wärme - keine langen Aufheizzeiten. Die Wärme steht unmittelbar (1 bis 2 Sek.) nach dem Einschalten zur Verfügung.
  • Keine Wartung - Infrarotstrahler sind völlig wartungsfrei. Es muss lediglich die Röhre (modellabhängig nach ca. 5.000 Stunden) gewechselt werden.
  • Kein Gasflaschenwechsel - keine Ausfälle durch leere Gasflaschen und kein umständlicher Kartuschentausch erforderlich. Infrarotstrahler sind durch elektrischen Strom jederzeit betriebsbereit.
  • Keine auflagenbehaftete Lagerung von Gasflaschen - die Vorschriften nach TRG 280 zur Einrichtung von Schutzräumen mit Feuerhemmung, Lüftung und Explosionsschutz müssen bei der Lagerung von Druckgasbehältern eingehalten werden.
  • Keine Sonderausstattung notwendig - nach BGV D34 muss im gewerblichen Einsatz von Gasstrahlern ein Sicherheitsdruckregler mit Überdrucksicherung und einer Schlauchbruchsicherung nach DIN 30 693 verwendet werden.